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   VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15   

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https://dejure.org/2017,13250
VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15 (https://dejure.org/2017,13250)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2017 - 9 A 126/15 (https://dejure.org/2017,13250)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2017 - 9 A 126/15 (https://dejure.org/2017,13250)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15
    Das entspricht der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Auslegungsvorschrift des § 133 BGB (vgl. BVerwG, B. v. 15.01.1988 - 8 C 8/86 -, juris).

    Denn es bedarf in jedem Fall eines Zustellungswillens der Behörde, der nur dann anzunehmen ist, wenn die Übergabe durch die Behörde an den Empfangsberechtigten erfolgt (vgl. BVerwG, B. v. 15.01.1988 - a.a.O.; Fischer in: Praxis der Kommunalverwaltung, a.a.O., § 153 LVwG; Tz. 3; Sadler, VwVG/VwZG, 9. Aufl., Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 8 L 1823/99

    Anschriftenfeld; Auslegung; Bekanntgabeadressat; Empfänger; Inhaltsadressat;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15
    Außerdem sind die Begleitumstände, z. B. vorangegangene Erklärungen, zu berücksichtigen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 19.12.2002 - 8 L 1823/99 -, juris).
  • BVerwG, 20.12.1973 - VII B 70.73

    Vereinbarkeit einer das Ausscheiden aus einem kommunalen Zweckverband von der

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung (Beschluss vom 20.12.1973 - VII B 70.73 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 28) ausgeführt, dass Vorschriften (in Gesetzen über die kommunale Zusammenarbeit und nachgebildetem Satzungsrecht) das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und das verfassungsrechtliche Übermaßverbot nicht dadurch verletzen, dass sie eine Zweidrittelmehrheit innerhalb der Verbandsversammlung (Freiverband) für das Ausscheiden eines Mitgliedes erforderlich machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 15 A 1544/11

    Wirksamkeit der Beendigung der Mitgliedschaft in dem Zweckverband Volkshochschule

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15
    Soweit sich die Klägerin für ihre Auffassung, dass es für den Austritt einer Mitwirkung der übrigen Verbandsmitglieder nicht bedarf, auf Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 06.12.2011 (15 A 1544/11-, juris) beruft, ist dem Folgendes entgegenzuhalten:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1962 - 1 A 21/62
    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 126/15
    Auch das OVG Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 25.06.1962 (- 1 A 21/62 -, AS RP-SL 8, 368) ausgeführt, dass der Zusammenschluss zu einem (freiwilligen) Zweckverband nach dem Willen aller Beteiligten ein dauernder sein soll, so dass in der Regel kein Mitglied ohne Zustimmung des Zweckverbandes aus dem Verband ausscheiden dürfe, solange die vom Verband übernommene Aufgabe fortbestehe.
  • VG Schleswig, 03.07.2018 - 9 A 216/16

    Anforderungen an die Gründung eines Schulverbandes sowie den Austritt aus

    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages entfällt dabei nicht schon dann, wenn eine Vertragspartei nach ihrer heutigen Interessenlage vernünftigerweise nicht mehr in den Vertragsschluss einwilligen würde; erforderlich ist vielmehr, dass die Vertragspartner bestimmte, später weggefallene Umstände als gemeinsame Grundlage des Vertrages angenommen und vorausgesetzt haben (vgl. dazu VG Schleswig, U. v. 09.03.2017 - 9 A 126/15 -, juris,       Rdnr. 46).
  • VG Magdeburg, 17.06.2015 - 9 B 189/15

    Zuständigkeit eines Mitgliedsstaats für das Asylverfahren nach Rücknahme eines

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 19.02.2015 - 9 B 127/15 MD aufzuheben bzw. abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage (9 A 126/15 MD) des Antragstellers betreffend den Bescheid der Antragsgegnerin vom 07.01.2015 anzuordnen,.
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